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Meierhoff Bau
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Altbau­sanie­rung - altes Gebäude in neuem Glanz

Mit Meierhoff Bau aus Everswinkel den alten Charme mit modernem Kom­fort kombinieren

Sanierter Altbau

Um den Wohn­komfort zu steigern und Kosten zu senken, werden im Zuge einer Altbau­sanie­rung energe­tische Maß­nahmen durch­geführt. Ziel ist es, alte Gebäude optimal zu dämmen und Wärme­brücken, z. B. in Form von undichten Fenstern, zu vermeiden.


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Sanieren für die Zukunft

Eine Altbau­sanie­rung bietet die Chance, die ge­gebene Raum­auftei­lung und -nutzung zu verändern. Das Ober­geschoss wird z.B. mit dem Einbau einer Küche zu einer abge­schlossenen Wohn­einheit. Oder aus einem großen Raum werden zwei kleine, was sich positiv auf die Heiz­kosten auswirkt, weil die Räume unter­schiedlich regulier­bar sind. Bei Bedarf können barriere­freie Umbau­maß­nahmen vorge­nommen werden, wodurch Ihre Immobilie zukunfts­sicher wird.

Die Vorteile einer Alt­bau­sanie­rung:

  • Heiz­kosten senken
  • Steigerung des Wohn­komforts
  • Steigerung des Immobilien­werts
  • Raum­aufteil­ung und -nutz­ung anpassen
  • Barriere­frei in die Zukunft

Leist­ungen einer kom­pletten Altbau­sanie­rung:

  • Fassaden­sanie­rung (z.  B. Dämmung, neuer Putz, neuer Anstrich)
  • Mauer­werks­sanie­rung
  • Trocken­legung, Ab­dichtungs­arbeiten
  • Dach­dämmung
  • Dämmung der obersten Geschoss­decke
  • Einbau neuer Fenster und Türen
  • Putz­arbeiten
  • Maler­arbeiten
  • Verlegung neuer Boden­beläge
  • Haus­technik erneuern (Heizung, ggf. Leitungen)

Profi­tieren Sie von unserer Erfah­rung in der Sanie­rung von Alt­bauten. Wir sorgen dafür, dass die Einzig­artigkeit Ihres Gebäudes erhalten bleibt. Mit Fein­gefühl und exakter Planung sanieren wir Ihr Eigentum innen wie außen gründ­lich und fach­gerecht. Unser Ziel ist Ihr neues und modernes Wohn­erlebnis in vertrauter Umgebung.


In diesem Artikel:


Was ist bei einer Altbau­sanie­rung zu beachten?

Häufig sind die Sanierungs­maß­nahmen eines Altbaus wirtschaft­licher, als komplett neu zu bauen. Denn satte 50 % des gesamten Energie­aufwandes werden beim Neubau allein der Erstellung des Rohbaus zuge­rechnet. Um einen Altbau erfolgreich zu sanieren, gibt es einige wichtige Faktoren zu beachten.


Lassen Sie die vorhandene Bau­substanz prüfen!

Möglicher­weise werden Mängel und Schäden eines Altbaus nicht auf den ersten Blick erkannt, weil das Gebäude zum Zeit­punkt des Verkaufs noch bewohnt war und Mobiliar z. B. eine mit Schimmel befallene Wand verdeckt hat. Eine weitere Ursache könnte die Tat­sache sein, dass der Mangel äußer­lich gar nicht sichtbar ist - so kann man den Zustand des Dach­stuhls oder der Dach­dämmung erst erkennen, wenn eine innen­seitige Dach­schrägen-­Bekleidung zumindest stellen­weise entfernt wurde.

TIPP: Vor dem Kauf sollten Sie eine Bestands­analyse von einem Bau­gut­achter anfertigen lassen!

Sanierung

Sind Auflagen des Denk­mal­schutzes zu be­achten?

Sanierungs­maß­nahmen zum Erhalt des Gebäudes werden in der Regel schnell genehmigt. Zielt die Planung aller­dings darauf ab Gebäude­teile abzu­reißen, Ände­rungen am Grund­riss, dem äußeren Erschei­nungs­bild, der Nutzung, an den Dach­flächen vorzu­nehmen oder Dach­fenster einzu­bauen, sinkt die Chance auf eine Genehmi­gung.

TIPP: Setzen Sie sich unbedingt mit der zuständigen Denkmal­schutz­behörde in Verbin­dung und begründen Sie jede Maß­nahme mit guten Argumenten.

Fenster im Altbau

Müssen Auf­lagen aus dem Bebau­ungs­plan ein­ge­halten werden?

Wenn Sie als Käufer neben einer energe­tischen Sanie­rung auch an- oder umbauen möchten, sollte vorab geprüft werden, ob der Bebau­ungsplan diese Maß­nahmen zulässt.

TIPP: Setzen Sie sich mit der zuständigen Bau­behörde in Verbind­ung, um vorab kritische Punkte ab­zu­klären.


Ist die Nach­rüst­pflicht des GEG ein­zuhalten?

Eine Anforde­rung lautet: Wenn Sie mehr als 10 % der Fassade oder des Daches sanieren, greift die Nachrüst­pflicht des Gebäude­energie­gesetzes, sprich das komplette Bauteil muss gedämmt werden.

TIPP: Diese Nachrüst­pflicht gilt beim Kauf eines Altbaus. Die 10 %-­Regel greift jedoch nur, wenn Sie als Eigen­tümer lediglich Teil­bereiche sanieren möchten.


Muss die Fassade neu ge­dämmt werden?

Die Fassade muss die hohen Anforder­ungen des Gebäude­energie­gesetzes erfüllen. Beim Altbau sollte also als erstes geprüft werden, ob die Dämmung ausreicht.

TIPP: Erst wenn über 10 % der Fläche saniert und neu verputzt werden muss, ist der Haus­besitzer in der Pflicht, die Fassade neu zu dämmen.

Fassade

In welcher Reihen­folge erfolgen Sanie­rungs­maß­nahmen?

Wir empfehlen folgende Reihen­folge für eine Altbau­sanie­rung:

  • Ursachen von Feuchte­schäden beheben

  • Energe­tische Maß­nahmen von Dach und Fassade

  • Fenster­austausch

  • Heizungs­austausch

  • Innen­putz erneuern

  • Maler­arbeiten

  • Boden­belags­arbeiten

Fassadendämmung

Kann ein Alt­bau zum Passiv­haus werden?

Nach einer Sanierung kann ein Altbau den Standard eines Passiv­hauses erreichen.

Sind die konstruk­tiven Voraussetz­ungen gegeben, kann mit einer umfang­reichen Wärme­dämmung, inklusive der Erneue­rung von Fenster und Heizung, der ent­sprechende Energie­standard erzielt werden.

Mann mit fragendem Blick

Wie viel kostet eine Alt­bau­sanie­rung?

Wenn bei einem Altbau eine komplette Sanie­rung ansteht, sollte man die Kosten immer sehr genau im Blick haben. Denn ein altes Gebäude kann während der Sanie­rungs­maß­nahmen zu eine echten Kosten­falle werden. Besser ist es, wenn Sie sich vorab genau­estens informieren.

Die Kosten für eine Altbau­sanie­rung hängen vom Zustand des jeweiligen Gebäudes und von den durch­zu­füh­renden Sanie­rungs­maß­nahmen ab. Legen Sie im Vorfeld Ihr Budget fest und lassen Sie sich von der Bank Ihres Ver­trauens beraten. Bei der Finanz­ierung können u.U. auch Förde­rungen und Zuschüsse der BEG, KfW oder des BAFA in Anspruch genommen werden.

Sparschwein

Förderungen und Zuschüsse

Wussten Sie schon, dass die Kredit­anstalt für Wieder­auf­bau (KfW) für ener­ge­tische Sanie­rungen diverse Förder­pro­gramme zur Verfü­gung stellt? Zins­günstige Darlehen und Zu­schüsse können zur Unter­stüt­zung bean­tragt werden. Darüber hinaus bieten häufig auch die Bundes­länder und Kommunen Finan­zierungs­hilfen an.

Für alle, die auf Dauer Geld und Heiz­energie sparen und den Wohn­komfort steigern möchten, lohnt es sich, in eine Alt­bausanie­rung zu investieren.

Anpas­sungen in der Bundes­förde­rung für effi­ziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023

  • Neu: Für eine "serielle Sanierung" (Einsatz vorge­fertigter Bau­elemente) gibt es bis zu 15 % Extra-Tilgungs­zuschuss.

  • Der Tilgungs­zuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienz­haus 70 Erneuer­bare-Energien-Klasse erweitert.

  • Bei Eigen­leistungen sind ab dem 01.01.2023 auch die Material­kosten förderfähig.

  • Anlagen zur Strom­versorgung werden nicht mehr mit­gefördert.

Der Anteil an erneuer­baren Energien zum Erreichen der Erneuer­bare-Energien-Klasse steigt auf 65 %.

-> KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (261)

(Stand 13.12.2022/ Quelle: KfW)



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